Klartext

Wem gehört die Datei nach einem Auftrag

Ihnen. Ohne versteckte Klauseln, ohne Aufpreis.

Die kurze Antwort

Die Datei gehört Ihnen, sobald der Auftrag bezahlt ist. Es gibt keine separate Gebühr für „die Datei freischalten“, und keine Pflicht, auch den Druck zu bestellen, um sie zu bekommen. Haben Sie nur den Scan bestellt, gehört die Scandatei Ihnen.

In welchem Format

Gängige Austauschformate, mit denen Sie in jeder normalen Software weiterarbeiten können: eine Mesh kommt als STL, OBJ oder PLY, ein CAD-Modell als STEP oder 3MF, ein virtueller Rundgang als teilbarer Link. Nichts bleibt an meine Software gebunden.

Warum das so einfach ist

Weil Sie sonst bei jedem weiteren Schritt von mir abhängig wären, und das ist kein ehrliches Geschäftsmodell, sondern eine Falle. Möchten Sie die Datei in eine andere 3D-Software, auf einen anderen Drucker oder zu einer anderen Firma mitnehmen, ist das Ihr Recht. Das Einzige, was ich dabei verliere, ist, dass Sie beim nächsten Mal vielleicht woanders hingehen, und dieses Risiko nehme ich gern in Kauf.

Was ich aufbewahre

Nach Absprache bewahre ich die verarbeiteten Daten auf, damit Sie den Auftrag in einem Jahr nicht neu vergeben müssen, wenn Sie einen weiteren Druck desselben Objekts oder einen neuen Export brauchen. Die Aufbewahrungsdauer wird beim Auftrag vereinbart. Sollen die Daten direkt nach der Übergabe gelöscht werden, geschieht genau das.

Fragen Sie gern, wenn zu den Dateien etwas unklar bleibt.

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